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IMMOBILIEN - VERMIETEN
Unser Service für Ihre erfolgreiche Vermietung:
DAS BESTELLERPRINZIP - VERMIETUNG OHNE MAKLER?
Im Jahr 2015 wurde für die Vermittlung von Mietverträgen das sogenannte
Bestellerprinzip ("wer bestellt, bezahlt") gesetzlich vorgeschrieben, d.h. wer den Makler schriftlich beauftragt, zahlt die Provision. Das Gesetz bezieht sich im übrigen nur auf
Wohnimmobilien - es gilt
nicht für die Vermittlung von
Gewerbeimmobilien.
Das neue Gesetz hat zunächst bewirkt, dass viele Vermieter versucht haben, ihre Mietwohnung in Eigenregie zu vermitteln, um die Maklercourtage zu sparen.
Inzwischen ist der Trend aber wieder rückläufig - viele Vermieter haben erkannt, dass es gar nicht so einfach ist, zuverlässige und solvente Mieter zu finden und dass dies oft mit viel Zeitaufwand, hohen Kosten und Stress verbunden ist.
Noch mehr Zeit und vor allem viel Geld haben manche Eigentümer verloren, weil sie Ihre Immobilie aufgrund von Fehlern bei der Vorauswahl oder bei der Formulierung des Mietvertrages sogenannten "Mietnomaden" anvertraut haben, die sie so schnell nicht loswerden. Das Gesetz lässt in diesen Fällen zwar die fristlose Kündigung zu, aber in der Praxis dauert es bis zu einem Jahr oder länger, bis Eigentümer ihre Wohnung oder ihr Haus zurückerhalten - meist komplett vermüllt und verwüstet, von den hohen Anwalts- und Gerichtskosten ganz zu schweigen, siehe auch https//:www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-mietrecht--pachtrecht/allgemein/mietnomaden
Wenn Ihnen die Suche nach zuverlässigen und solventen Mietern zu zeitaufwendig oder zu stressig ist, nehmen wir Ihnen diese Aufgabe gerne ab. Wir setzen alles daran, dass Sie Ihre Immobilie an seriöse und solvente Mieter übergeben können. Sie sparen dadurch nicht nur viel Zeit, Geld und Nerven, sondern profitieren zusätzlich von einer nachhaltigen Wertsteigerung Ihrer Immobilie!
Wie beim Verkauf, so gilt auch hier: die Maklerprovision wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Mietvertrages fällig!
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