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MAKLERKOSTEN
Immer wieder kommt es zu Unsicherheiten bezüglich der Maklerprovision (auch Maklercourtage genannt).
Hier sind die wichtigsten Fakten zu diesem Thema:
Ein neues Gesetz (§§ 656a bis 656d BGB), das am 23.12.2020 in Kraft getreten ist, regelt, dass diejenige Vertragspartei, die den Makler beauftragt hat, zum Zahlen der Maklerprovision verpflichtet ist. Sie kann zwar mit der zweiten Vertragspartei vereinbaren, dass diese einen Teil der Kosten übernimmt, jedoch darf sie maximal 50 Prozent der Gesamtprovision auf die Gegenseite überwälzen. Kurz gesagt: wenn eine Person den Makler beauftragt, ist maximal eine 50:50-Teilung erlaubt.
Wenn der Makler aufgrund von zwei Maklerverträgen gleichermaßen für Käufer wie Verkäufer tätig ist, so kann er die Courtage nur von beiden Seiten zu gleichen Teilen verlangen – eine exakte 50:50-Teilung ist in diesem Fall sogar Pflicht.
Aus Gründen des Verbraucherschutzes ist dieses neue Gesetz zu begrüßen, denn als neutraler Vermittler kann der Makler sowohl Verkäufer als auch Käufer umfassend beraten und einen für beide Seiten angemessenen Kaufpreis aushandeln. Beide Vertragspartner profitieren somit gleichermaßen von der Dienstleistung des Maklers.
Der Makler haftet außerdem gegenüber beiden Vertragsparteien für Falschberatung, was bei einem Bestellerprinzip mit einseitiger Interessenvertretung nicht der Fall wäre.
Bedenken Sie, dass gute Makler für Ihre Courtage viel leisten müssen - manchmal vergeblich, denn:
Die Maklercourtage wird nur dann fällig, wenn es aufgrund der Vermittlung des Maklers zum erfolgreichen Vertragsabschluss kommt!
Seriöse Makler verlangen keine Vorauszahlungen oder pauschale Kostenerstattungen, wenn sie nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart werden.
Die Firma Aller Immobilien und Finanzierung berechnet maximal
Da die Höhe der Provision bei Kauf/Verkauf nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sind wir unter bestimmten Umständen bereit zu verhandeln. Ausgehandelte Preisnachlässe zugunsten eines Vertragspartners werden dabei (im Einklang mit der neuen Gesetzeslage) auch an den anderen Vertragspartner weitergegeben.
Suchen Sie das Gespräch mit uns - es ist in jedem Fall kostenlos!
DIE "ORTSÜBLICHE" MAKLERPROVISION IN DEUTSCHLAND
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